Die Hotelordnung regelt die Erbringung von Dienstleistungen, die Haftung und den Aufenthalt im Shellter Hotel (nachfolgend „Hotel“) und ist Bestandteil des Vertrags, der mit der Unterzeichnung der Registrierungskarte sowie der Reservierung und/oder der Zahlung einer Anzahlung oder des Gesamtbetrags für den Aufenthalt im Hotel zustande kommt. Mit der Durchführung der oben genannten Handlungen bestätigt der Gast, dass er die Bestimmungen der Hotelordnung gelesen hat und akzeptiert.
Der Hotelbetreiber ist Shellter Hotel Operator Sp. z o. o. mit Sitz in Lubin, ul. Słowiańska 17, 59-300 Lubin, KRS: 0001149727, REGON: 540672862, NIP 6922543226 (im Folgenden: „Betreiber“).
Die Hausordnung gilt für alle Personen, die sich auf dem Hotelgelände aufhalten.
Die Bestimmungen liegen an der Hotelrezeption und auf der Hotelwebsite zur Einsicht aus.
Der Gast sollte alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit den vom Hotel erbrachten Dienstleistungen an der Rezeption melden, es sei denn, die Rezeption hat dem Gast diesbezüglich andere Anweisungen erteilt.
Ein Gast ist eine Person, die mit dem Unternehmen einen Vertrag über die Erbringung von Hoteldienstleistungen im Hotel abgeschlossen hat (nachfolgend „Gast“ genannt).
Die Entgelte für die im Hotel oder durch das Hotel erbrachten Leistungen sind in der Preisliste aufgeführt.
§2. HOTELTAG
Für einen Hoteltag wird ein Hotelzimmer gemietet.
Der Hoteltag dauert von 15:00 Uhr bis 11:00 Uhr des Folgetages.
Hat der Gast bei der Zimmerbuchung keine Aufenthaltsdauer angegeben, wird davon ausgegangen, dass das Zimmer für eine Hotelnacht gemietet wurde.
Der Gast muss seinen Antrag auf Verlängerung seines Aufenthalts über den in der Reservierung angegebenen Zeitraum hinaus spätestens bis 18:00 Uhr am Vortag der Abreise gemäß der Reservierung einreichen. Das Hotel kann dem Wunsch des Gastes je nach Zimmerverfügbarkeit und vorbehaltlich der übrigen Bestimmungen der Hotelordnung nachkommen. Für die Verlängerung des Aufenthalts ist der Gast verpflichtet, eine zusätzliche Gebühr gemäß den an der Rezeption oder in der Reservierungsabteilung erhältlichen Preisen zu entrichten.
Das Hotel behält sich das Recht vor, die Verlängerung des Aufenthalts eines Gastes im Hotel zu verweigern, unter anderem, wenn der Gast am Anreisetag den vollen Preis für den aktuellen Aufenthalt nicht bezahlt hat und/oder im Falle einer Nichteinhaltung der Bestimmungen durch den Gast oder die ihn begleitende Person.
Während des Aufenthalts (spätestens bis 18:00 Uhr am Vortag der Abreise gemäß Reservierung) kann der Gast eine Verlängerung seines Aufenthalts beantragen. Die Kosten für eine Verlängerung betragen bis 15:00 Uhr 50 % des am Abreisetag geltenden Preises, nach 15:00 Uhr 100 % des am Abreisetag geltenden Preises.
Das Verbleiben im Zimmer oder das Zurücklassen von Gegenständen im Zimmer nach 11:00 Uhr am Tag der geplanten Abreise ohne vorherige Absprache mit der Hotelrezeption wird als Verlängerung des Aufenthalts behandelt, für die eine Gebühr in der sich aus der Preisliste ergebenden Höhe erhoben wird.
§3. RESERVIERUNG UND ANMELDUNG
Voraussetzung für den Check-in ist die Vorlage eines gültigen Personalausweises mit Foto an der Rezeption sowie das vollständige Ausfüllen und Unterschreiben der Meldekarte (schriftlich oder elektronisch, sofern das Hotel die elektronische Version verwendet). Wird die Vorlage eines Personalausweises zum Check-in verweigert oder die Meldekarte ausgefüllt oder unterschrieben, ist die Rezeption berechtigt, den Check-in zu verweigern.
Der Gast muss die Meldekarte eigenhändig und leserlich unterschreiben.
Der Gast darf das Zimmer oder die den Zugang zum Hotel bzw. Zimmer ermöglichenden Einrichtungen/Immobilien nicht Dritten überlassen.
Nicht im Hotel registrierte Personen können sich von 7:00 bis 22:00 Uhr als Gäste im Hotelzimmer aufhalten. Der Aufenthalt nicht registrierter Personen im Zimmer zu anderen Zeiten gilt als Zustimmung des Gastes zur kostenpflichtigen Unterbringung dieser Personen im Zimmer gemäß der am Anreisetag gültigen Preisliste.
Das Hotel kann die Aufnahme eines Gastes verweigern, der unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht. Das Hotel kann einem Gast die Erbringung einer Dienstleistung/Dienstleistungen verweigern, wenn er während eines früheren Aufenthalts grob gegen die Hotelordnung verstoßen oder Schäden am Eigentum des Hotels oder am Eigentum Dritter oder an einer Person, einschließlich Schäden an einem Hotelmitarbeiter oder einer anderen im Hotel übernachtenden Person, verursacht hat.
Das Hotel erhebt die Zahlung für den gesamten Aufenthalt bei der Buchung und/oder am Tag des Check-ins. Das Hotel erhebt die Zahlung für den Parkplatz und die Spa-Gebühr beim Check-in.
Der Betreiber behält sich das Recht vor, eine Kaution (in bar oder in Form einer Vorautorisierung einer Kreditkarte) in der von ihm angegebenen Höhe zu erheben.
Der Betreiber behält sich das Recht vor, die zur Garantie der Reservierung angegebene Kreditkarte vor dem geplanten Ankunftsdatum zu überprüfen.
Wenn der Gast sich weigert, den Aufenthalt zu bezahlen, die Kreditkarte vorzuautorisieren oder eine Barkaution in der von der Hotelrezeption angegebenen Höhe zu leisten, hat die Hotelrezeption das Recht, den Check-in zu verweigern.
Erfolgt die Stornierung der Reservierung durch den Gast nicht innerhalb der angegebenen Frist, berechnet das Hotel dem Gast eine Gebühr, die sich aus den in der Reservierungsbestätigung angegebenen Stornierungsbedingungen ergibt.
Im Falle einer Stornierung während des Aufenthalts ist der Gast verpflichtet, dem Hotel den gesamten Betrag gemäß der Reservierung zu zahlen. Bereits gezahlte Beträge werden nicht zurückerstattet.
§4.DIENSTLEISTUNGEN UND ZUSATZLEISTUNGEN
Das Hotel erbringt Dienstleistungen entsprechend seiner Kategorie, seinem Standard und den in den Informationsmaterialien des Hotels enthaltenen Informationen.
Eventuelle Vorbehalte hinsichtlich der Qualität der Dienstleistungen sollten vom Gast unverzüglich der Hotelrezeption gemeldet werden.
Auf Wunsch des Gastes stellt das Hotel folgende Leistungen kostenlos zur Verfügung:
zu einer festgelegten Zeit aufwachen,
Aufbewahrung des Gästegepäcks an der Rezeption,
ein Taxi bestellen
Fahrradaufbewahrung im hoteleigenen Fahrradraum
Aufbewahrung von Geld und Wertgegenständen während des Aufenthalts des Gastes im Hotel in einem Schließfach an der Rezeption, vorbehaltlich § 6 Absatz 4 der Bestimmungen,
Auf Wunsch eines Hotelgastes mit Kleinkindern bis zu drei Jahren kann kostenlos ein Kinderbett im Zimmer zugestellt werden.
§5.HAFTUNG DES GÄSTES
Personen, die nicht voll geschäftsfähig sind, müssen sich auf dem Hotelgelände ständig unter der Aufsicht eines Erziehungsberechtigten befinden. Der Erziehungsberechtigte haftet für die ihnen anvertrauten Personen und ist für alle Schäden verantwortlich, die von den ihnen anvertrauten Personen verursacht werden, insbesondere an Einrichtungen und/oder Geräten sowie an Personen.
Der Gast, Personen, die den Gast begleiten oder sich mit dessen Zustimmung auf dem Hotelgelände aufhalten, haften in vollem Umfang für Schäden oder Zerstörungen an der Ausstattung und den technischen Geräten des Hotels, die durch ihr Verschulden entstehen. Im Falle der oben genannten Ereignisse ist der Gast, die Personen, die den Gast begleiten oder sich mit dessen Zustimmung auf dem Hotelgelände aufhalten, verpflichtet, dem Betreiber für Schäden (unabhängig vom Schadensgrad) an der Ausstattung und/oder den technischen Geräten eine Vertragsstrafe in der in Anlage Nr. 1 der Ordnung angegebenen Höhe zu bezahlen. Der Betreiber behält sich das Recht vor, einen über die Vertragsstrafe hinausgehenden Schadenersatz zu verlangen. Für den Fall, dass ein bestimmter Ausstattungsgegenstand in Anlage Nr. 1 nicht aufgeführt ist, ist der Gast verpflichtet, dem Betreiber einen der Schadenshöhe entsprechenden Betrag auf der Grundlage eines erstellten und unterzeichneten Schadensberichts zu bezahlen.
Der Betreiber behält sich das Recht vor, für nach der Abreise des Gastes festgestellte Schäden die Kreditkarte des Gastes ohne dessen Anwesenheit mit einem Betrag zu belasten, der der Höhe der Vertragsstrafe bzw. dem geschätzten Wert des Schadens im Falle von Geräten und/oder technischen Geräten entspricht, die nicht in Anhang Nr. 1 der Bestimmungen aufgeführt sind.
Im Falle eines Verstoßes gegen die Bestimmungen kann das Hotel die weitere Erbringung von Dienstleistungen an eine Person verweigern, die gegen die Bestimmungen verstößt. Eine solche Person ist verpflichtet, den Forderungen des Hotels unverzüglich nachzukommen, den fälligen Betrag für den gebuchten Aufenthalt und die bisherigen Leistungen zu begleichen, etwaige Schäden zu ersetzen und das Hotel zu verlassen.
An den vom Gast, seinen Begleitern oder mit seiner Einwilligung im Hotelbereich sich aufhaltenden Personen eingebrachten Sachen steht dem Hotel zur Sicherung der Bezahlung der Forderung des Hotels aus der erbrachten Leistung ein gesetzliches Pfandrecht zu.
Bei Verlust oder Zerstörung der Hotelschlüsselkarte ist der Gast verpflichtet, dies unverzüglich an der Rezeption zu melden. Die Vertragsstrafe für den Verlust einer Schlüsselkarte beträgt 100 PLN.
Personen unter 18 Jahren dürfen sich im Hotel nur unter Aufsicht eines Erwachsenen aufhalten.
Folgendes ist im Hotel verboten: Rollerfahren, Fahrradfahren, Inlineskaten, Skateboarden, das Abstellen von Fahrrädern/Rollern in Zimmern, Fluren oder anderen öffentlichen Bereichen des Hotels.
§6. HAFTUNG DESHOTELS
Für Verlust oder Beschädigung eingebrachter Sachen haftet das Hotel im Rahmen der Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Der Gast sollte den Schaden unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach seinem Auftreten, der Rezeption melden.
Für den Verlust oder die Beschädigung von Geld, Wertpapieren, Kostbarkeiten oder Gegenständen von wissenschaftlichem oder künstlerischem Wert haftet das Hotel nur, wenn diese Gegenstände an der Rezeption zurückgegeben und zur Aufbewahrung entgegengenommen werden.
Das Hotel behält sich das Recht vor, die Annahme von Wertgegenständen, Wertgegenständen, die die Kapazität des Hoteldepots erheblich übersteigen, oder anderen Gegenständen, die aufgrund ihres Wertes oder ihrer Beschaffenheit nicht an der Rezeption hinterlegt werden können, abzulehnen.
Das Hotel haftet nicht für Schäden oder Verluste an einem Auto oder anderen Fahrzeug des Gastes, einer ihn begleitenden Person oder einer Person, die sich mit seiner Einwilligung auf dem Hotelgelände aufhält, oder darin zurückgelassenen Gegenständen, unabhängig davon, ob diese Fahrzeuge auf dem Hotelparkplatz/in der Hotelgarage abgestellt waren.
Für Schäden, die durch höhere Gewalt (zB Feuer, Stromausfall, Epidemie) entstehen, haftet der Betreiber nicht.
§7. RÜCKGABE VON ZURÜCKGELASSENEN GEGENSTÄNDEN
Gegenstände, die ein abreisender Gast im Hotelzimmer zurücklässt, werden auf Wunsch des Gastes auf dessen Kosten an die angegebene Adresse zurückgesandt. Erfolgt keine solche Anweisung, lagert das Hotel die Gegenstände einen Monat lang ab Abreisedatum auf Kosten des Eigentümers ein und geht danach in das Eigentum des Hotels über. Lebensmittel (offen und verschlossen) werden unmittelbar nach Abreise des Gastes entsorgt.
§8.SICHERHEIT
Der Gast ist verpflichtet, das Hotelzimmer bei jedem Verlassen ordnungsgemäß zu sichern, damit Dritte keinen Zugriff darauf haben. Bei Abwesenheit des Gastes sind Fenster und Türen geschlossen zu halten.
Aus Brandschutzgründen ist die Nutzung von Geräten und Gegenständen in Hotelzimmern, die nicht zur Zimmerausstattung gehören (z. B. Heizung, Elektroherd, Kerzen etc.), untersagt.
Falls der Gast einen Brand bemerkt, sollte er das Hotelpersonal über die Bedrohung informieren und sich gemäß den Anweisungen zur Evakuierung zum Ausgang begeben.
In jedem Zimmer befindet sich ein Evakuierungsplan, mit dem sich der Gast vertraut machen muss.
Das Hotel verfügt über ein akustisches Warnsystem, das im Gefahrenfall über die erforderlichen Maßnahmen informiert. Der Gast ist verpflichtet, den vom System übermittelten Meldungen sowie den Anweisungen und Anweisungen der Hotelmitarbeiter Folge zu leisten.
Die Nutzung von Fahrrädern, Motorrollern, Aufsitzrädern, Rollschuhen, Skateboards usw. ist im Hotel nicht gestattet.
§9. NACHTRUHE
Im Hotel gilt von 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr des Folgetages Nachtruhe.
Während der Nachtstunden können das Hotel oder Dritte, die mit Zustimmung des Hotels handeln, Versammlungen an dafür vorgesehenen Orten organisieren.
Das Verhalten der Gäste oder der Nutzer der Hoteldienstleistungen darf den ruhigen Aufenthalt anderer Gäste nicht stören. Das Hotel kann einem Gast, der gegen diese Regel verstößt, die Erbringung weiterer Dienstleistungen unverzüglich verweigern.
§10.BESCHWERDEN
Der Gast hat das Recht, bei Feststellung etwaiger Mängel in der Qualität der erbrachten Leistungen unverzüglich, d. h. zum Zeitpunkt des Auftretens der Mängel, spätestens jedoch 48 Stunden nach dem Abreisedatum, eine Beschwerde einzureichen.
Alle Beschwerden sollten mit Fotos dokumentiert und/oder schriftlich an der Hotelrezeption oder per E-Mail ( guest.relations@hotelshellter.pl , reception@hotelshellter.pl ) gemeldet werden. Das Hotel hat 14 Tage Zeit, die Beschwerde zu prüfen.
§11.ZUSÄTZLICHE BESTIMMUNGEN
Im Hotel (einschließlich Terrassen und Balkonen) ist das Rauchen von Tabak, Tabakwaren und E-Zigaretten strengstens verboten. Im Falle eines Verstoßes gegen das oben genannte Verbot ist die Person, die das Verbot verletzt, verpflichtet, dem Betreiber eine Geldstrafe in Höhe von 1.000 PLN (250 EUR) zu zahlen. Die Gebühr wird auf der Grundlage der Tatsache berechnet, dass der Gast von einem Mitarbeiter geraucht hat (dokumentiert z. B. durch ein Foto oder einen Bericht des Hotelpersonals). Der Betreiber kann einen Schadenersatz verlangen, der die vorbehaltene Vertragsstrafe übersteigt, falls im Zusammenhang mit dem Verstoß gegen das oben genannte Verbot eine Auffrischung/Neulackierung des Zimmers (einschließlich Terrassen und Balkonen) erforderlich ist. Unabhängig davon ist die Person, die das Verbot verletzt hat, verpflichtet, die Kosten eines möglichen Einsatzes der Feuerwehr zu tragen.
Der Konsum von nicht im Hotel gekauftem Alkohol ist auf dem gesamten Hotelgelände verboten.
Die Lagerung gefährlicher Gegenstände und Materialien in Hotelzimmern ist verboten, darunter Waffen, Munition, brennbare, explosive oder leuchtende Materialien.
Jegliche Veränderung des Hotels oder seiner Teile, insbesondere der Hotelzimmer, ist untersagt.
Haustürgeschäfte und Haustürgeschäfte sind auf dem Hotelgelände untersagt.
Es ist verboten, auf dem Hotelgelände übermäßigen Lärm zu verursachen, unangenehme Gerüche zu verursachen oder andere Dinge oder Bedingungen zu schaffen, die andere Gäste stören oder schädigen können.
Das Mitnehmen von Möbeln und sonstigen Einrichtungsgegenständen der Hotelzimmer auf den Balkon ist untersagt.
Die Nutzung der Hotelinfrastruktur durch Nichtgäste oder deren Begleitpersonen ist ohne vorherige Zustimmung des Hoteldirektors untersagt. Der Betreiber ist berechtigt, von Personen, die die Hotelinfrastruktur ohne die oben genannte Zustimmung nutzen, eine Vertragsstrafe in Höhe von 200 PLN (50 EUR) zu verlangen. Der Betreiber kann Schadensersatz verlangen, der die vorbehaltene Vertragsstrafe übersteigt.
§12.TIERE
Das Hotel akzeptiert Blindenhunde auf seinem Gelände. Für den Aufenthalt eines Blindenhundes wird kein Aufpreis berechnet.
Der Gast ist verpflichtet, das Hotel vor der Reservierung über die Ankunft mit dem Tier zu informieren. Das Hotel behält sich das Recht vor, die Reservierung zu stornieren und dem Gast den vollen Betrag in Rechnung zu stellen, falls der Gast mit einem nicht angemeldeten Tier im Hotel ankommt.
Gegen eine zusätzliche Gebühr akzeptiert das Hotel Hunde kleiner Rassen (bis 10 kg) – maximal zwei Tiere pro Zimmer.
Andere Haustiere müssen individuell von der Hotelleitung genehmigt werden. Das Hotel behält sich das Recht vor, die Aufnahme eines anderen als des in Punkt 2 genannten Tieres abzulehnen.
Die oben genannten kleinen Hunde sind in ausgewählten Zimmern des Hotels erlaubt. In den gastronomischen Bereichen (mit Ausnahme der Lobby) und im Wellness-/SPA-Bereich (gilt für die gesamte erste Etage, einschließlich des Außenpoolbereichs) sind Tiere jedoch nicht gestattet. Im Sommer können Sie nach vorheriger Anmeldung die Außenterrasse des Buffetrestaurants AROMA und die Außenterrasse des À-la-carte-Restaurants FURU nutzen. Wir empfehlen Ihnen außerdem, den Zimmerservice zu nutzen.
Der Halter ist verpflichtet, das Tier so zu halten, dass es keine Gefährdung anderer Hotelgäste und des Personals darstellt, es auf dem Hotelgelände an der Leine zu führen und etwaige Hinterlassenschaften des Tieres zu beseitigen.
Voraussetzung für den Aufenthalt eines Tieres im Hotel ist ein Gesundheitsbuch mit aktuellen Impfungen und eine Entwurmungsbescheinigung. Das Tier darf im Hotel bleiben, solange es gesund ist.
Sollte trotz des Verbots ein nicht in der Hotelordnung aufgeführtes Tier auf das Hotelgelände gebracht werden, behält sich der Betreiber das Recht vor, den Gast zum sofortigen Verlassen des Hotels und zur Abreise aufzufordern. In diesem Fall ist der Betreiber nicht verpflichtet, die Gebühr für den nicht in Anspruch genommenen Aufenthalt zu erstatten. Unabhängig davon hat der Betreiber bei Verstoß gegen das oben genannte Verbot Anspruch auf eine Vertragsstrafe in Höhe von 300,00 PLN für jeden angefangenen Tag des Aufenthalts des Tieres auf dem Hotelgelände von der Person, die gegen das Tierverbot verstoßen hat.
Es ist nicht gestattet, Hotelhandtücher und Bettwäsche für Tiere zu verwenden, Tieren den Aufenthalt auf Betten und Sofas zu erlauben oder ihnen zu erlauben, sich im Zimmer zu erleichtern.
Sollten Bettzeug, Matratze, Teppich oder sonstige Einrichtungsgegenstände im Zimmer, in dem sich das Tier aufhält, verschmutzt (Haare, Schlamm) oder durch das Tier beschädigt werden, ist der Besitzer verpflichtet, die Kosten für den entstandenen Schaden zu einem von der Hotelleitung festgelegten Preis zu tragen.
Für alle durch das Tier verursachten Schäden am Hoteleigentum und am Privateigentum anderer Gäste haftet der Tierhalter finanziell.
Aus Sicherheitsgründen erfolgt die Reinigung von Zimmern mit Haustieren nur in Anwesenheit des Besitzers oder wenn sich das Tier nicht im Zimmer befindet. Um einen passenden Termin zu vereinbaren, kontaktieren Sie bitte das Personal.
Tierbesitzer sind dafür verantwortlich, die Hotelordnung hinsichtlich der Einhaltung der Ruhezeiten im Hotel einzuhalten und andere Gäste nicht zu stören.
Der Besitzer ist verpflichtet, die Hinterlassenschaften seines Tieres zu beseitigen. Beutel sind im Hotel erhältlich.
Die Gebühr für eine Übernachtung eines Tieres im Hotel beträgt 120,00 PLN.
§13. PERSÖNLICHE DATEN Datenadministrator:
Im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Durchführung des Vertrags verarbeitet der Betreiber die im Reservierungsformular und/oder der Registrierungskarte angegebenen personenbezogenen Daten und ist der Administrator der personenbezogenen Daten (nachfolgend „Administrator“).
Gemäß der DSGVO akzeptiert das Hotel Korrespondenz an die folgende Adresse: iod@hotelshellter.pl
Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten:
Die Verarbeitung der dem Betreiber zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten erfolgt gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung), nachfolgend „DSGVO“ genannt. Wir erhalten personenbezogene Daten von Ihnen im Rahmen eines Vertragsabschlusses oder von unseren Partnern (z. B. Buchungsportalen, Reisebüros etc.). Nachfolgend geben wir die Zwecke der Verarbeitung personenbezogener Daten sowie die Rechtsgrundlagen dafür an:
zur Durchführung von Maßnahmen auf Ihre Anfrage hin, d.h. zur Preisfeststellung, Buchung der Leistung sowie zum Abschluss und zur Durchführung des Vertrages, insbesondere bei laufenden Kontakten gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b DSGVO,
für die Zwecke der Erfüllung von Aufgaben, die sich aus den geltenden Rechtsvorschriften ergeben, wozu unter anderem die Finanzberichterstattung, die statistische Berichterstattung sowie die Führung von Registern und Übersichten gehören können, die sich unmittelbar aus den Vorschriften der DSGVO ergeben (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO i.V.m. Art. 71 i.V.m. Art. 74 Abs. 2 Nr. 8 Rechnungslegungsgesetz) (GUS-Pflicht und Orts- bzw. Kurbeitrag),
zur Wahrung der berechtigten Interessen des Unternehmens (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO), wozu unter anderem Folgendes gehören kann:
Geltendmachung, Verfolgung und Abwehr von Ansprüchen,
Berücksichtigung von Beschwerden,
Durchführung von Inkassotätigkeiten,
Archivierungstätigkeiten,
analytische und statistische Tätigkeiten,
Kundenzufriedenheitsumfrage (in diesem Fall besteht das Interesse des Betreibers darin, Kundenmeinungen zu den erbrachten Dienstleistungen einzuholen, um diese an die Bedürfnisse und Erwartungen der Interessenten anzupassen),
um die Sicherheit der Gäste, Nutzer und Mitarbeiter des Hotels zu gewährleisten und den Schutz von Personen und Eigentum sowie die Sicherheit im überwachten Bereich zu gewährleisten, beschränkt auf öffentlich zugängliche Orte, insbesondere den Rezeptionsbereich in der Haupthalle, den Eingangsbereich des Hotels und den Bereich um das Hotel, Lobby/Flure, Restaurant/Café/Bar, öffentlich zugängliche Bereiche im SPA/Wellness, den Bereich des Außenpools, Lagerbereiche, Garagen/Parkplätze (in diesem Fall besteht das Interesse des Betreibers darin, die Sicherheit zu gewährleisten und einen hohen Standard der erbrachten Dienstleistungen sicherzustellen) (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO). Der Hoteldirektor und die für die Überwachung zuständigen Mitarbeiter haben Zugriff auf die Überwachungsmaterialien. Das Material kann staatlichen Stellen nach ordnungsgemäßer Vorlage einer Anordnung zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt werden.
Zur Abwicklung der vom Gast getätigten Zahlungen erheben wir Kreditkarteninformationen (z. B. Nummer, Ausstellungsdatum und ggf. CVC-Code) (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO);
zum Schutz lebenswichtiger Interessen der betroffenen Person, worunter u. a. Zwecke im Zusammenhang mit der Notwendigkeit der Rettung von Leben, Gesundheit oder des Schutzes von Eigentum fallen können, d. h. z. B. kann der Betreiber Sie im Zusammenhang mit einer Veranstaltung kontaktieren, die auf dem Gelände des Hotels mit Ihrer Teilnahme oder zu Ihrem Nachteil oder zum Nachteil eines Dritten stattgefunden hat, wenn Sie Teilnehmer oder Zeuge einer solchen Veranstaltung waren oder hätten sein können (Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO). g) um Marketingaktivitäten durchzuführen, darunter Direktmarketing für Produkte und Dienstleistungen des Betreibers (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO).
Die Angabe von Daten im genannten Umfang ist freiwillig, jedoch für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages erforderlich. Daten von Kindern wie z.B. das Geburtsdatum erheben wir ausschließlich von den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten, um deren Alter und die infrage kommenden Ermäßigungen festzustellen.
Der Zeitraum der Verarbeitung personenbezogener Daten
Personenbezogene Daten, die zu den oben genannten Zwecken verarbeitet werden, werden für den Zeitraum verarbeitet, der zur Erreichung dieser Zwecke erforderlich ist, unter Berücksichtigung der gesetzlich festgelegten Aufbewahrungsfristen, d. h.
Personenbezogene Daten, die zur Durchführung Ihrer Maßnahmen und zur Erfüllung des Vertrags verarbeitet werden, werden für die Dauer dieser Maßnahmen sowie im Falle des Abschlusses und der Erfüllung des Vertrags für die Dauer seiner Gültigkeit und nach dessen Beendigung für die Dauer der Verjährungsfrist etwaiger Ansprüche aus dem Vertrag verarbeitet;
zur Durchführung von Aufgaben, die sich aus den geltenden Rechtsvorschriften ergeben, darunter beispielsweise:
einschließlich der Finanzberichterstattung, werden für einen Zeitraum von 5 Jahren verarbeitet, gerechnet ab dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Steuerpflicht entstanden ist;
Zur Umsetzung der berechtigten Interessen des Unternehmens, d. h. Feststellung, Ausübung und Abwehr von Ansprüchen, Prüfung von Beschwerden, Durchführung von Inkassotätigkeiten, Archivierungstätigkeiten, analytische und statistische Tätigkeiten, Kundenzufriedenheitsumfragen, werden personenbezogene Daten bis zum Ablauf der Verjährungsfrist für alle gesetzlich festgelegten Ansprüche verarbeitet;
Zur Verfolgung der berechtigten Interessen des Unternehmens, d. h. zur Nutzung der Videoüberwachung, werden sie gemäß den internen Vorschriften des Betreibers 30 Tage lang verarbeitet und nach Ablauf dieses Zeitraums im Zuge der Überschreibung des Speichers der Überwachungskameras mit neuen Aufzeichnungen dauerhaft gelöscht, es sei denn, ihre längere Speicherung ist zur Erreichung des Aufzeichnungszwecks erforderlich;
Um Marketingaktivitäten durchzuführen, einschließlich Direktmarketing für Produkte und Dienstleistungen des Unternehmens, werden die Daten bis zum Widerruf der Einwilligung verarbeitet;
Zum Schutz lebenswichtiger Interessen der betroffenen Person werden die Daten bis zum Ablauf der Verjährungsfrist etwaiger gesetzlicher Ansprüche verarbeitet.
Weitergabe personenbezogener Daten:
Personenbezogene Daten können an Mitarbeiter oder Partner des Betreibers sowie an Unternehmen weitergegeben werden, die den Betreiber auf der Grundlage beauftragter Dienstleistungen und gemäß abgeschlossener Betrauungsverträge unterstützen, d. h. Unternehmen, die IT-, Personal- und Lohnbuchhaltungsdienstleistungen, Rechtsdienstleistungen (einschließlich Inkasso), Verwaltungs-, Post-, Kurier-, Marketing- und Versicherungsdienstleistungen erbringen. Personenbezogene Daten können auch an Unternehmen weitergegeben werden, die mit dem Betreiber kapitalmäßig verbunden sind.
Rechte der betroffenen Personen:
Sie haben folgende Rechte:
Zugriff auf den Inhalt Ihrer Daten und Berichtigung Ihrer Daten (Artikel 15 und 16 der DSGVO). Sie können dieses Recht ausüben, wenn Sie feststellen, dass Ihre Daten unrichtig oder unvollständig sind;
auf Löschung und Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten (Art. 17 und 18 DSGVO). Dieses Recht können Sie ausüben, wenn Ihre Daten für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind;
das Recht auf Datenübertragbarkeit (Artikel 20 DSGVO), wenn die Verarbeitung auf Ihrer Einwilligung oder auf einem mit Ihnen geschlossenen Vertrag beruht und die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt;
das Widerspruchsrecht, einschließlich des Rechts, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird.
eine Beschwerde beim Präsidenten des Amtes für den Schutz personenbezogener Daten einreichen, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gegen die Bestimmungen der DSGVO verstößt.
Die oben aufgeführten Rechte können unter anderem ausgeübt werden, indem Sie sich per E-Mail an den Datenschutzinspektor unter iod@hotelshellter.pl wenden .
Die uns zur Verfügung gestellten Daten unterliegen keinen Entscheidungen, die ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, einschließlich Profiling, beruhen. Verarbeitung personenbezogener Daten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums Der Betreiber überträgt grundsätzlich keine Daten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (im Folgenden „EWR“). Durch die Nutzung verschiedener beliebter Dienste und Technologien von Unternehmen wie Facebook, Microsoft, Google und den Diensten von Subunternehmern kann es jedoch Situationen geben, in denen das Unternehmen der Übertragung personenbezogener Daten außerhalb des EWR nur bei Bedarf und mit dem gesetzlich vorgesehenen Schutzniveau zustimmt, vor allem durch:
Zusammenarbeit mit Stellen, die personenbezogene Daten in Ländern verarbeiten, für die ein entsprechender Beschluss der Europäischen Kommission vorliegt;
Verwendung von Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission;
Anwendung verbindlicher Unternehmensregeln, die von der zuständigen Aufsichtsbehörde genehmigt wurden;
im Falle einer Datenübertragung in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) – Zusammenarbeit mit Unternehmen, die am Privacy Shield-Programm teilnehmen, genehmigt durch den Durchführungsbeschluss (EU) 2016/1250 der Kommission vom 12. Juli 2016 über die Angemessenheit des vom EU-US-Datenschutzschild gebotenen Schutzes (die Liste der an diesem Programm teilnehmenden US-Unternehmen finden Sie unter:
https://www.privacyshield.gov/list). Unternehmen, die dem Privacy Shield-Programm beigetreten sind, garantieren, dass sie die hohen Standards des Datenschutzes der Europäischen Union einhalten. Daher ist die Nutzung ihrer Dienste und angebotenen Technologien bei der Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig. Gegebenenfalls informiert der Betreiber bereits bei der Erhebung über die Absicht, personenbezogene Daten außerhalb des EWR zu übermitteln.
§14. ÄNDERUNGEN DER BESTIMMUNGEN
Der Betreiber behält sich das Recht vor, diese Bestimmungen zu ändern.
Die Änderung tritt mit der Veröffentlichung der geänderten Bestimmungen auf der Website des Hotels oder der Auslage an der Rezeption des Hotels in Kraft.
Sollte eine Bestimmung dieser Bestimmungen ungültig sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Streitigkeiten werden vom Gericht am Sitz des Betreibers entschieden.
Anhang Nr. 1 – Höhe der Vertragsstrafen für Schäden an Ausrüstung und/oder Geräten
AUSRÜSTUNG UND/ODER GERÄTE
HÖHE DER VERTRAGSSTRAFE FÜR SCHÄDEN (UNABHÄNGIG VON DER SCHADENSGRÖSSE)
SAMSUNG Fernseher 50″
3000 PLN
SAMSUNG Fernseher 55″
3300 PLN
SAMSUNG Fernseher 65″
5000 PLN
HAARTROCKNER
200 PLN
Telefonraum
500 PLN
TELEFON BADEZIMMER
450 PLN
Bettbezug
130 PLN
KLEINER KISSENBEZUG
15 PLN
MOLTON
50 PLN
Kleines Spannbettlaken
55 PLN
POOLHANDTUCH
50 PLN
KLEINES HANDTUCH
20 PLN
GROSSES HANDTUCH
40 PLN
BADEMANTEL
120 PLN
KINDERBADEMANTEL
60 PLN
MINIBAR-KÜHLSCHRANK
700 PLN
BECHER
20 PLN
EISEN
250 PLN
WASSERKOCHER
200 PLN
Teppichwäsche
45 PLN pro 1 m²
KAFFEEMASCHINE
300 PLN
BALKONSTUHL
150 PLN
BALKONTISCH
100 PLN
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