Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass das Hotel Shellter***** Resort & Spa jetzt geöffnet ist.

Hotelordnung des Shellter Resort & Spa

§1. Gegenstand der Verordnung 

  1. Die Bestimmungen definieren den Gegenstand der Leistungserbringung, die Haftung und den Aufenthalt auf dem Gelände des Shellter Hotels (nachfolgend „Hotel“) und sind ein integraler Bestandteil des Vertrags, der durch die Unterzeichnung der Registrierungskarte sowie durch die Reservierung und/oder die Zahlung der Anzahlung oder des Gesamtbetrags für den Aufenthalt im Hotel abgeschlossen wird. Durch die Durchführung der oben genannten Aktionen bestätigt der Gast, dass er die Bedingungen der Ordnung gelesen hat und akzeptiert.
  2. Der Hotelbetreiber ist Shellter Hotel Operator Sp. z o.o. z o. O. mit Sitz in Lubin, ul. Słowiańska 17, 59-300 Lubin, KRS: 0001149727, REGON: 540672862, NIP 6922543226 (im Folgenden „Betreiber“ genannt). 
  3. Die Hausordnung gilt für alle Personen, die sich auf dem Hotelgelände aufhalten. 
  4. Die Bestimmungen liegen an der Hotelrezeption und auf der Hotelwebsite zur Einsicht aus. 
  5. Der Gast sollte alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit den vom Hotel erbrachten Dienstleistungen an der Rezeption melden, es sei denn, die Rezeption hat dem Gast diesbezüglich andere Anweisungen erteilt. 
  6. Ein Gast ist eine Person, die mit dem Unternehmen einen Vertrag über die Erbringung von Hoteldienstleistungen im Hotel abgeschlossen hat (nachfolgend „Gast“ genannt). 
  7. Die Entgelte für die im Hotel oder durch das Hotel erbrachten Leistungen sind in der Preisliste aufgeführt.

§2. HOTELTAG 

  1. Für einen Hoteltag wird ein Hotelzimmer gemietet. 
  2. Der Hoteltag dauert von: 15:00 Uhr bis 11:00 Uhr des Folgetages.
  3. Hat der Gast bei der Zimmerbuchung keine Aufenthaltsdauer angegeben, wird davon ausgegangen, dass das Zimmer für eine Hotelnacht gemietet wurde. 
  4. Eine Anfrage zur Verlängerung des Aufenthalts über den in der Reservierung angegebenen Zeitraum hinaus muss vom Gast spätestens am Vortag des Abreisetages aus dem Hotel gemäß Reservierung um 10:00 Uhr bzw. 18:00 Uhr eingereicht werden. Das Hotel kann dem Wunsch des Gastes nach Maßgabe der Zimmerverfügbarkeit und vorbehaltlich der übrigen Bestimmungen dieser Verordnung nachkommen. Für eine Verlängerung des Aufenthalts ist der Gast verpflichtet, eine zusätzliche Gebühr gemäß den an der Rezeption oder Reservierungsabteilung erhältlichen Preisen zu zahlen. 
  5. Das Hotel behält sich das Recht vor, die Verlängerung des Aufenthalts eines Gastes im Hotel abzulehnen, beispielsweise: wenn der Gast am Anreisetag den gesamten Betrag für den aktuellen Aufenthalt nicht bezahlt hat und/oder im Falle einer Nichteinhaltung der Bestimmungen durch den Gast oder seine Begleitperson. 
  6. Der Gast kann während seines Aufenthaltes (spätestens bis 18:00 Uhr am Vortag des Abreisetages aus dem Hotel gemäß Reservierung) eine Verlängerung seines Hotelaufenthaltes beantragen. Die Kosten für die Verlängerung des Hoteltages – bis 15:00 Uhr – 50 % des am Abreisetag geltenden Tarifs; nach 15 Uhr – 100 % des am Abreisetag geltenden Tarifs.
  7. Das Verbleiben im Zimmer oder das Zurücklassen von Gegenständen im Zimmer nach 11:00 Uhr am Tag der geplanten Abreise ohne vorherige Absprache mit der Hotelrezeption wird als Verlängerung des Aufenthalts behandelt, für die eine Gebühr in der sich aus der Preisliste ergebenden Höhe erhoben wird.

§3. BUCHUNG UND ANMELDUNG  

  1. Grundlage für das Einchecken eines Gastes im Hotel ist die Vorlage eines gültigen Ausweises mit Foto beim Mitarbeiter an der Rezeption sowie das vollständige Ausfüllen und Unterschreiben der Meldekarte (schriftlich oder elektronisch, wenn das Hotel die elektronische Form verwendet). Im Falle der Weigerung, einen Ausweis in einer für den Check-in geeigneten Weise vorzulegen oder die Registrierungskarte auszufüllen oder zu unterschreiben, ist die Hotelrezeption berechtigt, den Check-in zu verweigern. 
  2. Der Gast muss die Meldekarte eigenhändig und leserlich unterschreiben.
  3. Der Gast darf das Zimmer oder die den Zugang zum Hotel bzw. Zimmer ermöglichenden Einrichtungen/Immobilien nicht Dritten überlassen. 
  4. Personen, die nicht im Hotel angemeldet sind, können sich von 9.00 bis 15.00 Uhr als Gäste in einem Hotelzimmer aufhalten. 7:00 bis 22:00 Uhr. Der Aufenthalt nicht angemeldeter Personen im Zimmer des Gastes zu anderen Zeiten ist gleichbedeutend mit der Zustimmung des Gastes zur kostenpflichtigen Unterbringung dieser Personen im Zimmer gemäß der am Tag des Check-ins des Gastes gültigen Preisliste. 
  5. Das Hotel kann die Aufnahme eines Gastes ablehnen, der unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht. Das Hotel kann einem Gast die Erbringung einer Dienstleistung/Dienstleistungen verweigern, wenn dieser bei einem früheren Aufenthalt die Bestimmungen grob verletzt oder Schäden am Eigentum des Hotels oder am Eigentum Dritter bzw. Personenschäden, darunter Schäden an einem Hotelmitarbeiter oder einer anderen im Hotel übernachtenden Person, verursacht hat. 
  6. Das Hotel stellt den gesamten Aufenthalt bei der Buchung und/oder am Tag des Check-ins in Rechnung. Die Bezahlung des Parkplatzes und der Spa-Gebühr erfolgt durch das Hotel beim Check-in. 
  7. Der Betreiber behält sich das Recht vor, eine Kaution (in bar oder in Form einer Vorautorisierung einer Kreditkarte) in der von ihm angegebenen Höhe zu erheben.
  8. Der Betreiber behält sich das Recht vor, die zur Garantie der Reservierung angegebene Kreditkarte vor dem geplanten Ankunftsdatum zu überprüfen.
  9. Wenn der Gast sich weigert, den Aufenthalt zu bezahlen, die Kreditkarte vorzuautorisieren oder eine Barkaution in der von der Hotelrezeption angegebenen Höhe zu leisten, hat die Hotelrezeption das Recht, den Check-in zu verweigern. 
  10. Erfolgt die Stornierung der Reservierung durch den Gast nicht innerhalb der angegebenen Frist, berechnet das Hotel dem Gast eine Gebühr, die sich aus den in der Reservierungsbestätigung angegebenen Stornierungsbedingungen ergibt.
  11. Im Falle einer Stornierung des Gastes während des Aufenthaltes ist der Gast verpflichtet, das gesamte dem Hotel zustehende Entgelt für den Aufenthalt gemäß der getätigten Reservierung zu bezahlen. Eine bereits gezahlte Gebühr ist nicht erstattungsfähig.

§4. DIENSTLEISTUNGEN UND ZUSATZLEISTUNGEN 

  1. Das Hotel erbringt Dienstleistungen entsprechend seiner Kategorie, seinem Standard und den in den Informationsmaterialien des Hotels enthaltenen Informationen. 
  2. Eventuelle Vorbehalte hinsichtlich der Qualität der Dienstleistungen sollten vom Gast unverzüglich der Hotelrezeption gemeldet werden. 
  3. Auf Wunsch des Gastes stellt das Hotel folgende Leistungen kostenlos zur Verfügung:
    • zu einer festgelegten Zeit aufwachen, 
    • Aufbewahrung des Gästegepäcks an der Rezeption, 
    • ein Taxi bestellen
  4. Aufbewahrung von Geld und Wertgegenständen während des Aufenthaltes des Gastes im Hotel in einem Schließfach an der Rezeption, vorbehaltlich § 6 Abs. 4 der Verordnungen,
  5. Auf Wunsch eines Hotelgastes mit Kleinkindern bis zu drei Jahren kann kostenlos ein Kinderbett im Zimmer zugestellt werden.

§5. VERANTWORTUNG DER GÄSTE 

  1. Auf dem Hotelgelände müssen sich nicht voll geschäftsfähige Personen ständig unter Aufsicht ihrer Erziehungsberechtigten befinden. Erziehungsberechtigte tragen die Verantwortung für die ihnen unterstellten Personen und haften für alle Schäden, die durch die ihnen unterstellten Personen verursacht werden, insbesondere Schäden an Einrichtungen und/oder Geräten sowie an Personen.  
  2. Der Gast, seine Begleitpersonen oder sich mit seiner Einwilligung auf dem Hotelgelände aufhaltende Personen haften in vollem Umfang für durch ihr Verschulden verursachte Beschädigungen oder Zerstörungen an Einrichtungen und technischen Geräten des Hotels. Im Falle des Eintretens der oben genannten Ereignisse ist der Gast, eine ihn begleitende Person oder eine mit Zustimmung des Gastes auf dem Hotelgelände reisende Person verpflichtet, dem Betreiber eine Vertragsstrafe für Schäden (unabhängig vom Schadensgrad) an der Ausstattung und/oder den technischen Geräten in der in Anlage Nr. 1 der Ordnung angegebenen Höhe zu zahlen. Die Geltendmachung eines über die Vertragsstrafe hinausgehenden Schadens bleibt dem Betreiber vorbehalten. Wenn ein bestimmter Ausrüstungsgegenstand nicht in Anlage Nr. 1 aufgeführt ist, ist der Gast verpflichtet, dem Betreiber einen Betrag zu zahlen, der der Schadenshöhe entspricht, und zwar auf der Grundlage eines erstellten und unterzeichneten Schadensberichts. 
  3. Der Betreiber behält sich das Recht vor, für nach der Abreise des Gastes festgestellte Schäden die Kreditkarte des Gastes ohne dessen Anwesenheit mit einem Betrag zu belasten, der der Höhe der Vertragsstrafe bzw. dem geschätzten Wert des Schadens im Falle von Geräten und/oder technischen Geräten entspricht, die nicht in Anhang Nr. 1 der Bestimmungen aufgeführt sind. 
  4. Im Falle eines Verstoßes gegen die Bestimmungen dieser Ordnung kann das Hotel der Person, die gegen die Ordnung verstößt, die weitere Erbringung von Dienstleistungen verweigern. Eine solche Person ist verpflichtet, den Aufforderungen des Hotels unverzüglich Folge zu leisten, den für den gebuchten Aufenthalt und die bisherigen Leistungen geschuldeten Betrag zu begleichen, etwaige Schäden zu ersetzen und das Hotel zu verlassen. 
  5. An den vom Gast, seinen Begleitern oder mit seiner Einwilligung im Hotelbereich sich aufhaltenden Personen eingebrachten Sachen steht dem Hotel zur Sicherung der Bezahlung der Forderung des Hotels aus der erbrachten Leistung ein gesetzliches Pfandrecht zu. 
  6. Bei Verlust oder Zerstörung der Hotelschlüsselkarte hat der Gast die Rezeption unverzüglich zu informieren. Die Vertragsstrafe für den Verlust einer Schlüsselkarte beträgt 100 PLN.
  7. Personen unter 18 Jahren dürfen sich im Hotel nur unter Aufsicht eines Erwachsenen aufhalten. 

§6 . VERANTWORTUNG DES HOTELS 

  1. Für Verlust oder Beschädigung eingebrachter Sachen haftet das Hotel im Rahmen der Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches. 
  2. Der Gast sollte den Schaden unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach seinem Auftreten, der Rezeption melden. 
  3. Für den Verlust oder die Beschädigung von Geld, Wertpapieren, Kostbarkeiten oder Gegenständen von wissenschaftlichem oder künstlerischem Wert haftet das Hotel nur, wenn diese Gegenstände an der Rezeption zurückgegeben und zur Aufbewahrung entgegengenommen werden. 
  4. Das Hotel behält sich das Recht vor, die Annahme von Wertgegenständen, Wertgegenständen, die die Kapazität des Hoteldepots erheblich übersteigen, oder anderen Gegenständen, die aufgrund ihres Wertes oder ihrer Beschaffenheit nicht an der Rezeption hinterlegt werden können, abzulehnen. 
  5. Das Hotel haftet nicht für Schäden oder Verluste an einem Auto oder anderen Fahrzeug des Gastes, einer ihn begleitenden Person oder einer Person, die sich mit seiner Einwilligung auf dem Hotelgelände aufhält, oder darin zurückgelassenen Gegenständen, unabhängig davon, ob diese Fahrzeuge auf dem Hotelparkplatz/in der Hotelgarage abgestellt waren. 
  6. Für Schäden, die durch höhere Gewalt (zB Feuer, Stromausfall, Epidemie) entstehen, haftet der Betreiber nicht. 

§7. RÜCKGABE VON ZURÜCKGELASSENEN ARTIKELN 

  1. Von einem abreisenden Gast im Hotelzimmer zurückgelassene Gegenstände werden auf Wunsch des Gastes und auf seine Kosten an die vom Gast angegebene Adresse nachgesandt. Erfolgt keine solche Anweisung, lagert das Hotel die oben genannten Gegenstände für einen Zeitraum von einem Monat ab dem Abreisedatum des Gastes aus dem Hotel auf Kosten des Eigentümers ein. Nach Ablauf dieser Frist gehen die Gegenstände in das Eigentum des Hotels über. Lebensmittel (geschlossen und geöffnet) müssen beim Check-out des Gastes sofort entsorgt werden.

§8. SICHERHEIT

  1. Bei jedem Verlassen des Hotelzimmers ist der Gast verpflichtet, dieses ordnungsgemäß zu verschließen, so dass Dritte keinen Zugriff darauf haben. Wenn ein Gast nicht im Zimmer ist, sollten Fenster und Türen geschlossen bleiben. 
  2. Aus Brandschutzgründen ist die Nutzung von Geräten und Gegenständen in den Hotelzimmern, die nicht zur Zimmerausstattung gehören (z. B. Heizung, Elektroherd, Kerzen etc.), untersagt. 
  3. Falls der Gast einen Brand bemerkt, sollte er das Hotelpersonal über die Bedrohung informieren und sich gemäß den Anweisungen zur Evakuierung zum Ausgang begeben. 
  4. In jedem Zimmer befindet sich ein Evakuierungsplan, mit dem sich der Gast vertraut machen muss. 
  5. Das Hotel verfügt über ein akustisches Warnsystem, das im Falle einer Bedrohung über die erforderlichen Maßnahmen informiert. Der Gast ist verpflichtet, den vom System übermittelten Nachrichten sowie den Anordnungen und Anweisungen des Hotelpersonals Folge zu leisten. 
  6. Die Nutzung von Fahrrädern, Rollern, Aufsitzrädern, Rollschuhen, Skateboards usw. ist im Hotel nicht gestattet.

§9. NACHTSTILLE 

  1. Im Hotel gilt von 8:00 bis 15:00 Uhr Nachtruhe. 22:00 Uhr bis 22:00 Uhr 19:00 Uhr am Folgetag. 
  2. Während der Nachtstunden können das Hotel oder Dritte, die mit Zustimmung des Hotels handeln, Versammlungen an dafür vorgesehenen Orten organisieren. 
  3. Das Verhalten der Gäste oder der Personen, die die Dienstleistungen des Hotels nutzen, darf den ruhigen Aufenthalt anderer Gäste nicht stören. Bei Verstößen gegen diese Regelung kann das Hotel die Erbringung weiterer Leistungen gegenüber einem Gast unverzüglich verweigern.

§10. BESCHWERDEN

  1. Der Gast hat das Recht, bei Feststellung etwaiger Mängel in der Qualität der erbrachten Leistungen unverzüglich, d. h. zum Zeitpunkt des Auftretens der Mängel, spätestens jedoch 48 Stunden nach dem Abreisedatum, eine Beschwerde einzureichen.
  2. Alle Beschwerden sollten mit Fotos dokumentiert und/oder schriftlich an der Hotelrezeption oder per E-Mail ( guest.relations@hotelshellter.pl , reception@hotelshellter.pl ) gemeldet werden. Das Hotel hat 14 Tage Zeit, die Beschwerde zu prüfen.

§11. ZUSÄTZLICHE BESTIMMUNGEN 

  1. Rauchen, Tabakwaren und E-Zigaretten sind im Hotel (einschließlich Terrassen und Balkonen) strengstens verboten. Im Falle eines Verstoßes gegen die oben genannten Bestimmungen. Bei Verstoß gegen das Verbot ist die Person, die gegen das Verbot verstößt, verpflichtet, dem Betreiber eine Geldstrafe in Höhe von 1.000 PLN (250 EUR) zu zahlen. Die Berechnung der Gebühr erfolgt auf Grundlage der Tatsache, dass der Gast geraucht hat und dies durch einen Mitarbeiter bestätigt wurde (dokumentiert z. B. durch ein Foto oder einen Bericht des Hotelpersonals). Der Betreiber kann einen über die vorbehaltene Vertragsstrafe hinausgehenden Schadenersatz verlangen, wenn im Zusammenhang mit der Zuwiderhandlung gegen das vorgenannte Verbot ein Verstoß gegen die Bestimmungen des § 107 Abs. 3 BGB vorliegt. Es ist notwendig, den Raum (einschließlich Terrassen und Balkone) aufzufrischen/neu zu streichen. Unabhängig davon ist der Verletzer verpflichtet, die Kosten eines möglichen Feuerwehreinsatzes zu tragen. 
  2. Der Konsum von nicht im Hotel gekauftem Alkohol ist auf dem gesamten Hotelgelände verboten. 
  3. Die Lagerung gefährlicher Gegenstände und Materialien in Hotelzimmern ist verboten, darunter Waffen, Munition, brennbare, explosive oder leuchtende Materialien. 
  4. Jegliche Veränderung des Hotels oder seiner Teile, insbesondere der Hotelzimmer, ist untersagt. 
  5. Haustürgeschäfte und mobiler Verkauf sind auf dem Hotelgelände untersagt. 
  6. Es ist verboten, auf dem Hotelgelände übermäßigen Lärm zu verursachen, unangenehme Gerüche zu verursachen oder andere Dinge oder Bedingungen zu schaffen, die andere Gäste stören oder schädigen können. 
  7. Das Mitnehmen von Möbeln und sonstigen Einrichtungsgegenständen der Hotelzimmer auf den Balkon ist untersagt. 
  8. Die Nutzung der Hotelinfrastruktur durch Personen, die keine Gäste sind, oder deren Begleitpersonen ist ohne vorherige Zustimmung des Hoteldirektors untersagt. Der Betreiber hat das Recht, von jeder Person, die die Hotelinfrastruktur ohne die oben genannten Bedingungen nutzt, die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 200 PLN (50 EUR) zu verlangen. Zustimmung. Der Betreiber kann einen über die vereinbarte Vertragsstrafe hinausgehenden Schaden geltend machen. 

§12. TIERE

  1. Das Hotel akzeptiert Blindenhunde auf seinem Gelände. Für den Aufenthalt eines Blindenhundes wird keine zusätzliche Gebühr erhoben.
  2. Gegen eine zusätzliche Gebühr akzeptiert das Hotel Hunde kleiner Rassen (bis 10 kg) – maximal zwei Tiere pro Zimmer.
  3. Andere Haustiere müssen individuell vom Hotelmanager genehmigt werden. Das Hotel behält sich das Recht vor, anderen als den in Punkt 2 genannten Tieren den Zutritt zu verweigern. 

Die oben genannten Tiere sind in ausgewählten Zimmern des Hotels erlaubt, jedoch sind Tiere in den gastronomischen Bereichen des Hotels (ausgenommen Lobby und Außenterrassen) sowie im WELLNESS/SPA-Bereich (gilt für die gesamte erste Etage, einschließlich des Außenbereichs des Schwimmbades) nicht erlaubt.

  1. Der Halter ist verpflichtet, das Tier so zu halten, dass es keine Gefährdung anderer Hotelgäste und des Personals darstellt, es auf dem Hotelgelände an der Leine zu führen und etwaige Hinterlassenschaften des Tieres zu beseitigen.
  2. Voraussetzung für den Aufenthalt eines Tieres im Hotel ist der Besitz eines Gesundheitsbuchs mit aktuellen Impfungen und einem Nachweis über die Entwurmung. Ein Tier darf im Hotel bleiben, solange es gesund ist.
  3. Für Schäden, die durch ein Tier verursacht werden, haftet der Halter.
  4. Sollte trotz des Verbots ein in der Hausordnung nicht genanntes Tier auf das Hotelgelände gebracht werden, behält sich der Betreiber das Recht vor, den Gast zum sofortigen Verlassen des Hotels und zur Ausreise aufzufordern. In einem solchen Fall ist der Betreiber nicht verpflichtet, die Gebühr für den nicht in Anspruch genommenen Aufenthalt zurückzuerstatten. Unabhängig vom Vorstehenden gilt bei Verstoß gegen das Vorstehende: Im Falle eines Verstoßes gegen das Verbot der Mitnahme von Tieren ins Hotel ist der Betreiber berechtigt, von der Person, die gegen das Verbot der Mitnahme von Tieren ins Hotel verstoßen hat, eine Vertragsstrafe in Höhe von 300,00 PLN für jeden angefangenen Tag des Aufenthalts des Tieres auf dem Hotelgelände zu verlangen.
  5. Die Gebühr für eine Übernachtung eines Tieres im Hotel beträgt 120,00 PLN.

§13. PERSONENBEZOGENE DATEN

Datenadministrator: 

Im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Durchführung des Vertrags verarbeitet der Betreiber die im Reservierungsformular und/oder der Registrierungskarte angegebenen personenbezogenen Daten und ist der Administrator der personenbezogenen Daten (nachfolgend „Administrator“). 

Gemäß der DSGVO akzeptiert das Hotel Korrespondenz an die folgende Adresse: iod@hotelshellter.pl 

Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten: 

Die dem Betreiber zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten werden gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung), im Folgenden „DSGVO“ genannt, verarbeitet. Wir erhalten personenbezogene Daten von Ihnen im Rahmen der Vertragsabwicklung oder von unseren Partnern (z. B. von Buchungsportalen, Reisebüros etc.). Nachfolgend geben wir die Zwecke der Verarbeitung personenbezogener Daten sowie die Rechtsgrundlage für deren Verarbeitung an: 

  1. um auf Ihre Anfrage hin tätig zu werden, d.h. die Preisgestaltung der Leistung, die Buchung der Leistung sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages, insbesondere bei laufenden Kontakten gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, 
  2. für die Zwecke der Erfüllung von Aufgaben, die sich aus den geltenden Rechtsvorschriften ergeben, wozu unter anderem gehören können: Durchführung der Finanzberichterstattung, statistische Berichterstattung und Führung von Registern und Übersichten, die sich unmittelbar aus den Bestimmungen der DSGVO ergeben (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO i.V.m. Art. 71 i.V.m. Art. 74 Abs. 2 Nr. 8 Rechnungslegungsgesetz) (GUS-Pflicht und Orts- und/oder Kurbeitrag), 
  3. zur Wahrung der berechtigten Interessen des Unternehmens (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO), wozu unter anderem Folgendes gehören kann:
  • Geltendmachung, Verfolgung und Abwehr von Ansprüchen, 
  • Berücksichtigung von Beschwerden, 
  • Durchführung von Inkassotätigkeiten, 
  • Archivierungstätigkeiten, 
  • analytische und statistische Tätigkeiten,
  • Kundenzufriedenheitsumfrage (in diesem Fall besteht das Interesse des Betreibers darin, Kundenmeinungen zu den erbrachten Dienstleistungen einzuholen, um diese an die Bedürfnisse und Erwartungen der Interessenten anzupassen), 
  1. um die Sicherheit der Gäste, Nutzer und Mitarbeiter des Hotels zu gewährleisten und den Schutz von Personen und Eigentum sowie die Sicherheit im überwachten Bereich zu gewährleisten, beschränkt auf öffentlich zugängliche Orte, insbesondere den Rezeptionsbereich in der Haupthalle, den Eingangsbereich des Hotels und das Gebiet um das Hotel, Lobby/Flure, Restaurant/Café/Bar, öffentlich zugängliche Bereiche im SPA-/Wellnessbereich, den Außenbereich des Schwimmbads, Lagerbereiche, Garagen/Parkplätze (das Interesse des Betreibers besteht in diesem Fall darin, die Sicherheit zu gewährleisten und für einen hohen Standard der erbrachten Dienstleistungen zu sorgen) (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Der Hoteldirektor und das Überwachungspersonal haben Zugriff auf die Überwachungsmaterialien. Auf ordnungsgemäß vorgelegte Anordnung kann das Material staatlichen Stellen zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt werden. 
  2. Zur Abwicklung der vom Gast getätigten Zahlungen erheben wir Kreditkarteninformationen (z. B. Nummer, Ausstellungsdatum und ggf. CVC-Code) (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO);
  3. zum Schutz lebenswichtiger Interessen der betroffenen Person, wozu unter anderem gehören können: Zwecke im Zusammenhang mit der Notwendigkeit, Leben, Gesundheit oder Eigentum zu retten, d. h. z. B. Der Betreiber kann Sie im Zusammenhang mit einer Veranstaltung kontaktieren, die auf dem Gelände des Hotels unter Ihrer Beteiligung oder zu Ihrem Nachteil oder zum Nachteil Dritter stattgefunden hat, wenn Sie Teilnehmer oder Zeuge einer solchen Veranstaltung waren oder gewesen sein könnten. (Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO). g) zum Zwecke der Durchführung von Marketingaktivitäten, einschließlich Direktmarketing für die Produkte und Dienstleistungen des Betreibers (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a DSGVO). 

Die Angabe von Daten im genannten Umfang ist freiwillig, jedoch für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages erforderlich. Daten von Kindern, wie beispielsweise das Geburtsdatum, werden ausschließlich von den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten zum Zwecke der Altersfeststellung und der Inanspruchnahme etwaiger Ermäßigungen erhoben. 

  1. Der Zeitraum der Verarbeitung personenbezogener Daten 

Personenbezogene Daten, die im oben genannten Rahmen verarbeitet werden. Zwecke werden für den Zeitraum verarbeitet, der zur Erreichung dieser Zwecke erforderlich ist, unter Berücksichtigung der gesetzlich festgelegten Aufbewahrungsfristen, d. h. 

  1. Personenbezogene Daten, die zur Durchführung Ihrer Maßnahmen und zur Erfüllung des Vertrags verarbeitet werden, werden für die Dauer dieser Maßnahmen sowie im Falle des Abschlusses und der Erfüllung des Vertrags für die Dauer seiner Gültigkeit und nach dessen Beendigung für die Dauer der Verjährungsfrist etwaiger Ansprüche aus dem Vertrag verarbeitet;
  2. zur Durchführung von Aufgaben, die sich aus den geltenden Rechtsvorschriften ergeben, darunter beispielsweise:

unter anderem werden Finanzberichte für einen Zeitraum von 5 Jahren verarbeitet, gerechnet ab dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Steuerpflicht entstanden ist; 

  1. Zur Umsetzung der berechtigten Interessen des Unternehmens, d. h. Feststellung, Ausübung und Abwehr von Ansprüchen, Prüfung von Beschwerden, Durchführung von Inkassotätigkeiten, Archivierungstätigkeiten, analytische und statistische Tätigkeiten, Kundenzufriedenheitsumfragen, werden personenbezogene Daten bis zum Ablauf der Verjährungsfrist für alle gesetzlich festgelegten Ansprüche verarbeitet; 
  2. Zur Verfolgung der berechtigten Interessen des Unternehmens, d. h. zur Nutzung der Videoüberwachung, werden sie gemäß den internen Vorschriften des Betreibers 30 Tage lang verarbeitet und nach Ablauf dieses Zeitraums im Zuge der Überschreibung des Speichers der Überwachungskameras mit neuen Aufzeichnungen dauerhaft gelöscht, es sei denn, ihre längere Speicherung ist zur Erreichung des Aufzeichnungszwecks erforderlich; 
  3. Um Marketingaktivitäten durchzuführen, einschließlich Direktmarketing für Produkte und Dienstleistungen des Unternehmens, werden die Daten bis zum Widerruf der Einwilligung verarbeitet; 
  4. Zum Schutz lebenswichtiger Interessen der betroffenen Person werden die Daten bis zum Ablauf der Verjährungsfrist etwaiger gesetzlicher Ansprüche verarbeitet. 

Weitergabe personenbezogener Daten: 

Personenbezogene Daten können an Mitarbeiter oder Mitarbeiter des Betreibers sowie an Unternehmen weitergegeben werden, die den Betreiber auf der Grundlage beauftragter Dienste und gemäß abgeschlossener Betrauungsverträge unterstützen, d. h. Unternehmen, die IT-, Personal- und Lohnbuchhaltungs-, Rechts- (einschließlich Inkasso-), Verwaltungs-, Post-, Kurier-, Marketing- und Versicherungsdienste bereitstellen. Personenbezogene Daten können auch an Unternehmen übermittelt werden, die mit dem Betreiber kapitalmäßig verbunden sind. 

Rechte der betroffenen Personen: 

Sie haben folgende Rechte: 

  1. Zugriff auf den Inhalt Ihrer Daten und Berichtigung Ihrer Daten (Artikel 15 und 16 der DSGVO). Sie können dieses Recht ausüben, wenn Sie feststellen, dass Ihre Daten unrichtig oder unvollständig sind; 
  2. auf Löschung und Einschränkung der Verarbeitung (Art. 17 und 18 DSGVO). Sie können dieses Recht ausüben, wenn die Daten für die Erreichung der Zwecke, für die sie erhoben wurden, nicht mehr erforderlich sind; 
  3. das Recht auf Datenübertragbarkeit (Artikel 20 DSGVO), wenn die Verarbeitung auf Ihrer Einwilligung oder auf einem mit Ihnen geschlossenen Vertrag beruht und die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt; 
  4. das Widerspruchsrecht, einschließlich des Rechts, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird. 
  5. eine Beschwerde beim Präsidenten des Amtes für den Schutz personenbezogener Daten einreichen, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gegen die Bestimmungen der DSGVO verstößt. 

Die oben aufgeführten Rechte können unter anderem ausgeübt werden, indem Sie sich per E-Mail an den Datenschutzinspektor unter iod@hotelshellter.pl wenden . 

Automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling: 

Die uns zur Verfügung gestellten Daten sind nicht Gegenstand von Entscheidungen, die ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten – einschließlich Profiling – beruhen. Verarbeitung personenbezogener Daten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums Der Betreiber übermittelt grundsätzlich keine Daten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (nachfolgend EWR). Bei der Nutzung verschiedener beliebter Dienste und Technologien, die von Unternehmen wie Facebook, Microsoft, Google und den Diensten von Subunternehmern angeboten werden, kann es jedoch Situationen geben, in denen das Unternehmen der Übermittlung personenbezogener Daten außerhalb des EWR nur bei Bedarf und unter Wahrung des gesetzlich vorgeschriebenen Schutzniveaus zustimmt, vor allem durch: 

  • Zusammenarbeit mit Stellen, die personenbezogene Daten in Ländern verarbeiten, für die ein entsprechender Beschluss der Europäischen Kommission vorliegt; 
  • Verwendung von Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission; 
  • Anwendung verbindlicher Unternehmensregeln, die von der zuständigen Aufsichtsbehörde genehmigt wurden; 
  • im Falle einer Datenübertragung in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) – Zusammenarbeit mit Unternehmen, die am Privacy Shield-Programm teilnehmen, genehmigt durch den Durchführungsbeschluss (EU) 2016/1250 der Kommission vom 12. Juli 2016 über die Angemessenheit des vom EU-US-Datenschutzschild gebotenen Schutzes (die Liste der an diesem Programm teilnehmenden US-Unternehmen finden Sie unter:

https://www.privacyshield.gov/list). Unternehmen, die dem Privacy Shield-Programm beigetreten sind, garantieren, dass sie die hohen Standards zum Schutz personenbezogener Daten einhalten, die in der Europäischen Union gelten. Daher ist die Nutzung ihrer Dienste und angebotenen Technologien im Prozess der Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig. Gegebenenfalls informiert der Betreiber zum Zeitpunkt der Erhebung über die Absicht, personenbezogene Daten außerhalb des EWR zu übermitteln.

§14. ÄNDERUNGEN DER VORSCHRIFTEN 

  1. Der Betreiber behält sich das Recht vor, diese Bestimmungen zu ändern. 
  2. Die Änderung tritt mit der Veröffentlichung der geänderten Bestimmungen auf der Website des Hotels oder der Auslage an der Rezeption des Hotels in Kraft. 
  3. Sollte sich eine Bestimmung dieser Bestimmungen als ungültig erweisen, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Zur Beilegung von Streitigkeiten ist das für den Sitz des Betreibers zuständige Gericht zuständig. 

Anhang Nr. 1 – Höhe der Vertragsstrafen für Schäden an Ausrüstung und/oder Geräten 

AUSRÜSTUNG UND/ODER GERÄTEHÖHE DER VERTRAGSSTRAFE FÜR SCHÄDEN (UNABHÄNGIG VON DER SCHADENSGRÖSSE)
SAMSUNG Fernseher 50″3000 PLN
SAMSUNG Fernseher 55″3300 PLN
SAMSUNG Fernseher 65″5000 PLN
HAARTROCKNER200 PLN
Telefonraum500 PLN
TELEFON BADEZIMMER450 PLN
Bettbezug130 PLN
KLEINER KISSENBEZUG15 PLN
MOLTON50 PLN
Kleines Spannbettlaken55 PLN
POOLHANDTUCH50 PLN
KLEINES HANDTUCH20 PLN
GROSSES HANDTUCH40 PLN
BADEMANTEL120 PLN
KINDERBADEMANTEL60 PLN
MINIBAR-KÜHLSCHRANK700 PLN
BECHER20 PLN
EISEN250 PLN
WASSERKOCHER200 PLN
Teppichwäsche45 PLN pro 1 m²
KAFFEEMASCHINE300 PLN
BALKONSTUHL150 PLN
BALKONTISCH100 PLN

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